Liebes Mitglied,

wie du es seit März 2020 von uns kennst, geben wir als Team und im Hintergrund Manuel als Inhaber stets unser Bestes und halten dich so zeitnah wie möglich über die relevanten behördlichen neuen Anordnungen/Änderungen für unser Studio auf dem Laufenden.

Das Wichtigste ist für uns die Gesundheit jedes einzelnen Kunden und Mitarbeiter, die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Betriebsfähigkeit unserer drei Studios. Deine Gesundheit, die Stärkung deines Immunsystems, den Stressabbau durch die ganzen körperlichen aber vor allem auch psychischen Belastungen, die Schmerzreduktion und die Fitness stehen im Vordergrund unser täglichen Arbeit.

Wir sind glücklich und es ist sehr wichtig, dass wir unsere Studios nicht ein drittes Mal schließen müssen. Wir können unsere Dienstleistungen mit den 3G , 2G  und auch 2G Plus Regelungen weiterhin anbieten und unsere Studios offen halten. In Anbetracht der pandemischen Entwicklung ist die 2G-Plus Regelung wohl die aktuell verhältnismäßig beste und sicherste Variante, um weiterhin am aktuell „freien“ privaten und beruflichen Leben teilnehmen zu können.

Es muss und sollte für uns alle mit viel Sicherheiten, Freiheiten und Zukunftsperspektiven weitergehen!

#staystrong #staytogether #gemeinsamsindwirstark #gemeinsamschaffenwirdas

3G, 2G, 2G-Plus oder womöglich wieder mal Lockdown?

Hier haben wir die Infos zum Umgang mit der aktuellen Situation nochmal zusammengestellt.

Durch die behördlichen Auflagen der jeweiligen Allgemeinverfügung der Region Hameln-Pyrmont oder der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsens, werden wir aktuell als Studio gezwungen den Zutritt zu unserem Studio im Bezug auf die aktuelle Pandemiebekämpfung bzw. „Immunisierung“ (Impfstatus / Genesenenstatus ) zu kontrollieren.

Wir bitten um Verständnis, dass wir diese Maßnahmen nicht zu verantworten haben und auch nicht beeinflussen können. Wir dürfen unsere Dienstleistungen mit den und durch die unten aufgeführten Regelungen weiterhin anbieten bzw. durchführen.

Im Studio gilt FFP2 Maskenpflicht, außer direkt am EMS-Gerät in den 20 Minuten Training!

3G 26.08.-14.11.21

Vorübergehend dürfen laut den Behörden nur Mitglieder/Gäste Zugang zum Studio erhalten, die einen vollständigen Impfnachweis, einen Genesenen – Nachweis (nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Infektion) oder einen tagesaktuellen Negativ-Test nachweisen können.

3G – Hinweise

Nicht immunisierte Mitglieder müssen einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen (Selbsttest reicht aus). Diese Nachweise müssen auf dieser Testbescheinigung bestätigt und vor Trainingsbeginn eingereicht werden. Mitglieder mit einer vollständigen Impfung oder einem Nachweis eines Status „Genesen“ (nicht älter als 6 Monate) haben ihren Nachweis auch vor dem Trainingsbeginn vorzuzeigen oder einmalig für die Mitgliederakte in Schriftform (Kopie) bei uns zu hinterlegen. Das Mitglied ist verpflichtet jede Veränderung des Status der Immunisierung rechtzeitig bei uns bekannt zu geben und zu belegen.

2G 15.11.21 – heute

Vorübergehend dürfen laut den Behörden nur Mitglieder/Gäste Zugang zum Studio erhalten, die einen vollständigen Impfnachweis, einen Genesenen – Nachweis (nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Infektion) nachweisen können. Das Mitglied ist verpflichtet jede Veränderung des Status der Immunisierung rechtzeitig bei uns bekannt zu geben und zu belegen.

2G Hinweise

Nichtimmunisierte Mitglieder (umgeimpft/nicht genesen/nicht mehr genesen), die eine medizinische Notwendigkeit für das EMS-Training durch ein privates Arzt-Attest (z.B. DIN A 4 Format) schriftlich begründen können, dürfen unter der Bedingung der 3G-Regelung einmal pro Woche wie gewohnt bei uns trainieren. Der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit des EMS-Trainings (bei uns vorab einmalig einreichen), sowie der tagesaktuelle Test-Nachweis über diese Testbescheinigung muss vor Trainingsbeginn eingereicht werden. Das Mitglied ist verpflichtet jede Veränderung des Status der Immunisierung rechtzeitig bei uns bekannt zu geben und zu belegen. Die behördliche Freigabe liegt Körperformen vor.

2G-Plus seit 01.12.21

Vorübergehend dürfen laut den Behörden nur Mitglieder/Gäste Zugang zum Studio erhalten, die einen vollständigen Impfnachweis, einen Genesenen – Nachweis (nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Infektion) –zuzüglich eines tagesaktuellen negativen Tests nachweisen können. Dieser Testnachweis muss auf dieser Testbescheinigung bestätigt und vor Trainingsbeginn bzw. bei Studiozutritt beim jeweiligen Studio-Upload (siehe Newsletter Mail oder APP) hinterlegt werden. Das Mitglied ist verpflichtet jede Veränderung des Status der Immunisierung rechtzeitig bei uns bekannt zu geben und zu belegen.

Update 04.12.2021:  Keine Negativ-Testnachweis mehr noitwendig, wenn du geboostert bist!

Kannst du uns deine dritte Corona-Impfung (Booster) nachweisen (Bitte Nachweis bei uns hinterlegen) dann benötigst du keinen Negativ-Testnachweis mehr!

Update 12.12.2021:  Kein Negativ-Testnachweis mehr notwendig.

  • Kapazitätsreduzierung von Trainingseinheiten durch die 15 Minuten Hygienepausen (schon seit mehr als 1,5 Jahren)!
  • Studiogrößen von 100/140 und 150 qm – Max. 2 Trainierende gleichzeitig. 10 Qm/Person können gewährleistet werden.
  • Diese Regelungen gelten aktuell für die Warnstufen 2 und 3

 

 

2G-Plus Hinweise

Bitte nutzt entweder die zwei kostenlosen Selbsttests über den eigenen Arbeitgeber, den kostenlosen Selbsttest über das Testzentrum in der Nähe oder Bürgertests in den Apotheken oder bei den Ärzten. Diese Testbescheinigung (beim Arbeitgeber) muss hierfür ausgefüllt und offiziell vom Arbeitgeber unterschrieben bei uns eingereicht – sicherheitshalber vorab hochgeladen und beim Training vorgezeigt werden.

Siehe 2G-Hinweise & Mitglieder (umgeimpft/nicht genesen/nicht mehr genesen), die durch einen medizinisch nachweisbaren Grund (Attest/med. Gutachten) keine Covid-Impfung bekommen dürfen, dürfen unter der Bedingung der 3G-Regelung einmal pro Woche wie gewohnt bei uns trainieren. Der Nachweis muss bei uns vorab einmalig schriftlich eingereicht werden. Der tagesaktuelle negative Test-Nachweis über diese Testbescheinigung muss vor Trainingsbeginn ebenfalls eingereicht werden. Das Mitglied ist verpflichtet jede Veränderung des Status der Immunisierung rechtzeitig bei uns bekannt zu geben und zu belegen. Die behördliche Freigabe liegt Körperformen vor.

Allg. Hinweise zum Dienstleistungsvertrag und den Regelungen der Behörden

Alle Regelungen, wie 3G, 2G und 2G-Plus sowie ein Lockdown beinhalten Maßnahmen, die das Studio nicht zu verantworten hat und sie auch nicht beeinflussen kann.

Bei allen Regelungen (bis auf einen Lockdown/eine vorübergehende Schließung) darf das Studio die Dienstleistungen dem Kunden anbieten. Allein dem Kunden obliegt es bei 3G, 2G und 2G-Plus Entscheidungen zu treffen, entsprechende Maßnahmen umzusetzen, um die von uns angebotene/vertraglich vereinbarte Dienstleistung wahrzunehmen. Wir bitten jedes Mitglied, angesichts der gemeinsamen Lage und der vorübergehenden ggf. finanziellen Zusatzbelastung für dich sowie wie für uns, auch bei 2G-Plus, die von uns angebotene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen und zum Training zu kommen.

Fast jedes Mitglied hat pro Woche drei Möglichkeiten einen kostenlosen Selbsttest zu nutzen, um das Training weiterzuführen. Neben dem Angebot von einem kostenlosen Selbsttest pro Woche durch Testzentren und zwei kostenlose Selbsttests über den jeweiligen Arbeitgeber, besteht zusätzlich die Möglichkeit einen Selbsttest gegen eine minimale Gebühr von aktuell ca. 2-4 Euro (aktuelle Preisspanne) pro Selbsttest für sein Gesundheitstraining z.B. in der Apotheke, bei DM oder bei anderen Anbietern zu erwerben.

  • Nimmt man das Training nicht wahr, schadet man sich in erster Linie selbst – kein Training -> keine Gesundheitsförderung/keine Immunsystemkräftigung 
  • Lässt man Beitragszahlungen platzen, obwohl wir als Studio für die Situation nichts können, schadet man uns als Vertragspartner unberechtigterweise und produziert unnötige Zusatzkosten für sich selbst.

UNSER ANGEBOT bei einer 2G-Plus Pflicht FÜR DICH!

Wir möchten, dass Du weiterhin zum Training kommst! Auch wenn wir für die Situation nicht verantwortlich sind, möchten wir dir Folgendes aus Kulanz als Ausgleich anbieten!

Sollte es mal vorkommen, dass du keinen der drei kostenlosen Tests in der jeweiligen Woche nutzen kannst und dir einen kaufen musst, kannst du uns den Kassenbeleg/Bon (Einzelbeleg) hier hochladen! Wir sammeln die Kassenbelege für dich und werden dir im Gegenzug eine kostenlose Dienstleistung – eine Körperanalyse (Waage) oder ein Höhentraining (Studio Kirchrode) im Wert von je 40 Euro – ermöglichen, sobald du aufgrund deiner eingereichten Bons diesen Wert erreicht hast und die 2G-Plus Pflicht aufgehoben wurde.

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„Gesundheit ist nicht alles – aber ohne Gesundheit ist ALLES nichts“

Arthur Schoppenhauer