Durch die behördlichen Auflagen der jeweiligen Allgemeinverfügung der Region Hameln-Pyrmont oder der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsens, werden wir aktuell gezwungen den Zutritt zu unserem Studio im Bezug auf die aktuelle Pandemiebekämpfung bzw. „Immunisierung“ (Impfstatus / Genesenenstatus ) zu kontrollieren.
Wir bitten um Verständnis, dass wir diese Maßnahmen nicht zu verantworten haben und auch nicht beeinflussen können. Wir dürfen unsere Dienstleistungen nur mit und durch die unten aufgeführten Regelungen weiterhin anbieten bzw. durchführen.
Es gibt behördliche Sonderregelungen für Menschen, die sich nicht impfen lassen dürfen (gesundheitlicher Hintergrund). Diese Personen dürfen mit Nachweis unter Einhaltung der 3G Regelung in unseren Studios trainieren.
3G 26.08.-14.11.21
Vorübergehend dürfen laut den Behörden nur Mitglieder/Gäste Zugang zum Studio erhalten, die einen vollständigen Impfnachweis, einen Genesenen – Nachweis (nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Infektion) oder einen tagesaktuellen Negativ-Test nachweisen können.
3G – Hinweise
Nicht immunisierte Mitglieder müssen einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen (Selbsttest reicht aus). Diese Nachweise müssen auf dieser Testbescheinigung bestätigt und vor Trainingsbeginn eingereicht werden. Mitglieder mit einer vollständigen Impfung oder einem Nachweis eines Status „Genesen“ (nicht älter als 6 Monate) haben ihren Nachweis auch vor dem Trainingsbeginn vorzuzeigen oder einmalig für die Mitgliederakte in Schriftform (Kopie) bei uns zu hinterlegen. Das Mitglied ist verpflichtet jede Veränderung des Status der Immunisierung rechtzeitig bei uns bekannt zu geben und zu belegen.
2G 15.11. – 30.11.21
Vorübergehend dürfen laut den Behörden nur Mitglieder/Gäste Zugang zum Studio erhalten, die einen vollständigen Impfnachweis, einen Genesenen – Nachweis (nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Infektion) nachweisen können. Das Mitglied ist verpflichtet jede Veränderung des Status der Immunisierung rechtzeitig bei uns bekannt zu geben und zu belegen.
2G Hinweise
Nichtimmunisierte Mitglieder (umgeimpft/nicht genesen/nicht mehr genesen), die eine medizinische Notwendigkeit für das EMS-Training durch ein privates Arzt-Attest (z.B. DIN A 4 Format) schriftlich begründen können, dürfen unter der Bedingung der 3G-Regelung einmal pro Woche wie gewohnt bei uns trainieren. Der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit des EMS-Trainings (bei uns vorab einmalig einreichen), sowie der tagesaktuelle Test-Nachweis über diese Testbescheinigung muss vor Trainingsbeginn eingereicht werden. Das Mitglied ist verpflichtet jede Veränderung des Status der Immunisierung rechtzeitig bei uns bekannt zu geben und zu belegen. Die behördliche Freigabe liegt Körperformen vor.
2G-Plus ab 01.12.21
Vorübergehend dürfen laut den Behörden nur Mitglieder/Gäste Zugang zum Studio erhalten, die einen vollständigen Impfnachweis, einen Genesenen – Nachweis (nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Infektion) –zuzüglich eines tagesaktuellen negativen Tests nachweisen können. Dieser Testnachweis muss auf dieser Testbescheinigung bestätigt und vor Trainingsbeginn bzw. bei Studiozutritt beim jeweiligen Studio-Upload (siehe Newsletter Mail oder APP) hinterlegt werden. Das Mitglied ist verpflichtet jede Veränderung des Status der Immunisierung rechtzeitig bei uns bekannt zu geben und zu belegen.
Update 04.12.2021: Kannst du uns deine dritte Corona-Impfung (Booster) nachweisen (Bitte Nachweis bei uns hinterlegen) dann benötigst du keinen Negativ-Testnachweis mehr!
2G-Plus Hinweise
Bitte nutzt entweder die zwei kostenlosen Selbsttests über den eigenen Arbeitgeber oder den kostenlosen Selbsttest über das Testzentren in der Nähe. Diese Testbescheinigung muss hierfür ausgefüllt und offiziell unterschrieben bei uns eingereicht – sicherheitshalber vorab hochgeladen und beim Training vorgezeigt werden. Ein PoC Antigen Schnelltest hat eine max. Gültigkeit von 24 Stunden. Somit kann der Test bis zu (sicherheitshalber) 22 Stunden vor dem Training gemacht werden. PCR-Tests sind max. 48 Stunden gültig.
Siehe 2G-Hinweise & Mitglieder (umgeimpft/nicht genesen/nicht mehr genesen), die durch einen medizinisch nachweisbaren Grund (Attest/med. Gutachten) keine Covid-Impfung bekommen dürfen, dürfen unter der Bedingung der 3G-Regelung einmal pro Woche wie gewohnt bei uns trainieren. Der Nachweis muss bei uns vorab einmalig schriftlich eingereicht werden. Der tagesaktuelle negative Test-Nachweis über diese Testbescheinigung muss vor Trainingsbeginn ebenfalls eingereicht werden. Das Mitglied ist verpflichtet jede Veränderung des Status der Immunisierung rechtzeitig bei uns bekannt zu geben und zu belegen. Die behördliche Freigabe liegt Körperformen vor.
Upload Negativer -Testnachweis 2G Plus
Mitglieder von Körperformen haben über Ihre Kunden-App die Möglichkeit ihren tagesaktuellen negativen Testnachweis ganz bequem über ein Formular dem Studio per Upload zukommen zu lassen. Wichtig ist, dass es dem Studio vor Zutritt oder direkt beim Zutritt vorliegt.
Upload Bon Corona-Test aus Kulanz
Wir möchten dass unsere Mitglieder weiterhin zum Training kommen! Auch wenn wir für die Situation der behördlichen Regelungen nicht verantwortlich sind, bieten wir unseren Mitgliedern Folgendes aus Kulanz als Ausgleich an!
Sollte es mal vorkommen, dass ein Mitglied keinen der drei kostenlosen Tests in der jeweiligen Woche nutzen kann und sich einen kaufen muss (aktuell ca. 2-4€ pro Selbsttest), kann das Mitglied uns den Kassenbeleg/Bon (Einzelbeleg) über eine bestimmte Upload-Möglichkeit hochladen! Wir sammeln die Kassenbelege für das Mitglied und werden im Gegenzug eine kostenlose Dienstleistung – eine Körperanalyse (Waage) oder ein Höhentraining (Studio Kirchrode) im Wert von je 40 Euro – ermöglichen, sobald das Mitglied aufgrund der eingereichten Bons diesen Wert erreicht hat. Die Dienstleistung händigen wir dann aus (Gutschein), wenn die 2G-Plus Pflicht aufgehoben wurde.